Methodik
Diese Seite beschreibt, wie Nährstoffbasis arbeitet: woher die Daten kommen, welche Aussagen wir treffen dürfen und welche nicht, wie Präparate ausgewählt werden und was passiert, wenn wir etwas nicht belegen können.
1. Wirkungsaussagen kommen nicht von uns
Für Lebensmittel gilt in der EU ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Erlaubt ist nur, was ausdrücklich zugelassen ist. Die Grundlage ist die Verordnung (EG) 1924/2006 zusammen mit der Liste zugelassener Angaben nach Verordnung (EU) 432/2012.
Bei uns ist das keine redaktionelle Selbstverpflichtung, sondern eine Eigenschaft des Systems. Jede Wirkungsaussage auf dieser Seite ist ein Datensatz mit exaktem Wortlaut, zugehöriger Körperfunktion, Verwendungsbedingung, Quelle und Prüfdatum. Das Artikel-Template hat kein Feld für frei formulierte Wirkungsversprechen – es gibt schlicht keinen Ort, an dem sie entstehen könnten.
Stand des zugrunde gelegten Registers: 20.08.2025. Derzeit sind 165 Angaben zu 31 Stoffen erfasst.
2. Die 15-Prozent-Regel
Eine zugelassene Angabe gilt nicht für einen Stoff an sich, sondern für ein Lebensmittel, das davon eine signifikante Menge enthält – in der Regel mindestens 15 % der Referenzmenge (NRV) je Portion. Ein Präparat mit 2 % der NRV darf die Angabe also nicht führen, auch wenn der Stoff auf der Packung steht.
Genau diese Rechnung machen wir bei jedem Präparat. Sie entscheidet, welche Angaben neben einem Produkt stehen dürfen – und sie entscheidet, welches Präparat wir am Ende eines Plans empfehlen. Bei Stoffen ohne NRV (Omega-3, Kreatin, Melatonin) tritt an die Stelle der Prozentregel die absolute Menge aus der Claim-Bedingung, etwa 250 mg EPA und DHA täglich.
3. Stoffe ohne zugelassene Angabe
Für die meisten Pflanzenstoffe – Ashwagandha, Curcuma, Ginseng, Mönchspfeffer – gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Sogenannte „on hold“-Angaben dürfen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, Botanicals II) ebenfalls nicht verwendet werden.
Im Datenmodell tragen diese Stoffe das Flag claims_zugelassen: false. Auf ihren Seiten blendet das System Wirkungsaussagen und Kaufbuttons aus und zeigt stattdessen die Studienlage neutral referiert, Sicherheitshinweise und den Satz, dass es hier nichts zu versprechen gibt. Diese Seiten verdienen bei uns kein Geld – das ist beabsichtigt.
4. Wie ein Präparat ausgewählt wird
Am Ende jedes Plans steht genau ein Präparat, nicht eine Liste. Die Auswahl ist eine Rechnung, keine Meinung:
- Abdeckung (wichtigster Faktor): Wie viele der gesuchten Nährstoffe liefert das Präparat in claim-fähiger Menge?
- Ballast: Jede enthaltene Zutat, die nicht gesucht war, zieht Punkte ab. Ein Präparat mit zwölf Extrakten, von denen einer passt, ist keine gute Antwort.
- Warnungen: Mengen über der Höchstmengen-Orientierung oder dokumentierte Wechselwirkungen kosten deutlich.
- Transparenz: gibt bei Gleichstand den Ausschlag (siehe unten).
Was in diese Rechnung nicht eingeht: die Höhe der Provision, die Bekanntheit der Marke, Kundenbewertungen. Derzeit sind 84 Präparate mit erfasster Zusammensetzung in der Datenbank.
5. Der Transparenz-Score
Der Score bewertet ausdrücklich nicht die Wirkung, sondern ob ein Hersteller die Angaben liefert, die eine Beurteilung überhaupt möglich machen. Sieben Punkte:
- Menge je Tagesportion für alle Nährstoffe ausgewiesen
- Chemische Verbindung genannt (Citrat, Oxid, Bisglycinat …)
- Laboranalyse angegeben
- Herstellungsland genannt
- Tagesportion eindeutig beziffert
- Alle Mengen innerhalb der Höchstmengen-Orientierung
- Preis mit Prüfdatum hinterlegt
6. Welche Quellen wir nutzen
- Unionsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Europäische Kommission) – für jeden Wortlaut und jede Bedingung
- Verordnung (EU) 1169/2011, Anhang XIII – für die Referenzmengen (NRV)
- BfR – für Höchstmengen-Orientierungen und Risikobewertungen
- EFSA – für wissenschaftliche Gutachten und Novel-Food-Bewertungen
- DGE – für Referenzwerte der Zufuhr
- PubMed – für die Einordnung der Studienlage, neutral referiert
- Etiketten und Herstellerangaben – für Zusammensetzung und Preise, jeweils mit Prüfdatum
7. Was wir tun, wenn wir etwas nicht belegen können
Wir schreiben es hin. Werte, die noch nicht gegen die Originalquelle geprüft sind, tragen im Datensatz einen Platzhalter und erscheinen auf der Seite sichtbar als ungeprüft. Das betrifft derzeit vor allem die Höchstmengen-Orientierungen des BfR und die DGE-Referenzwerte.
Ein Preis, den wir nicht mit Datum geprüft haben, wird nicht angezeigt – dort steht „Preis im Shop“. Ein Präparat, dessen Zusammensetzung wir nicht vom Etikett erfasst haben, wird nicht öffentlich gelistet. Lieber eine sichtbare Lücke als eine Zahl, die niemand nachvollziehen kann.
8. Aktualisierung
Nährstoff-Profile werden bei jeder relevanten Behördenmitteilung geprüft, mindestens jährlich. Preise und Produktdaten werden bei jeder Erwähnung im Magazin mitgeprüft. Änderungen am EU-Register lösen eine Überprüfung aller betroffenen Datensätze aus. Das Datum der letzten Prüfung steht auf jeder Seite.
9. Fachliche Prüfung
{{FACHPRUEFUNG}} – Eine fachliche Prüfung durch eine Ökotrophologin, einen Ernährungsberater oder eine Apothekerin mit Namensnennung ist vorgesehen, aber noch nicht eingerichtet. Wir tragen hier erst dann einen Namen ein, wenn die Person existiert und zugestimmt hat.
Ebenfalls offen: die anwaltliche Prüfung der Claim-Logik und der Pflichthinweise vor dem Livegang.
10. Wie wir Geld verdienen
Über Affiliate-Links. Das steht an jeder Produktfläche, nicht nur hier. Welche Präparate erscheinen, entscheidet die Rechnung aus Abschnitt 4 – nicht die Höhe der Provision. Details unter Transparenz.