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BfR warnt vor Ashwagandha – und nennt drei Gruppen, die es ganz meiden sollten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Anfang September 2026 vor der unkontrollierten Einnahme von Ashwagandha gewarnt. Anlass sind Fallberichte über Leberschäden. Was das für den meistgesuchten Pflanzenstoff Deutschlands bedeutet.

Redaktion NährstoffbasisVeröffentlicht 12.09.2026Aktualisiert am 12.09.2026

Ashwagandha ist seit Jahren der meistgesuchte Pflanzenstoff im deutschsprachigen Nahrungsergänzungsmarkt. Anfang September 2026 hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung dazu geäußert – und die Einschätzung fällt deutlich aus: Das BfR warnt vor der unkontrollierten Einnahme und nennt als Anlass Fallberichte über Leberschädigungen.

Drei Gruppen sollen den Stoff nach dieser Einschätzung vollständig meiden: Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit bestehenden Lebererkrankungen.

Was vorher schon passiert war

Die Meldung steht nicht allein. Dänemark hat den Verkauf von Ashwagandha-Präparaten bereits 2023 untersagt, nachdem eine Risikobewertung der Technischen Universität Dänemark Bedenken zu hormonellen Wirkungen – unter anderem auf die Schilddrüse – und zur Fortpflanzung formuliert hatte. Im europäischen Schnellwarnsystem RASFF sammelten sich in der Folge Meldungen zu Nahrungsergänzungsmitteln mit Withania somnifera. Finnland und Schweden prüfen laut Berichten ähnliche Schritte.

Im April 2026 hat die Verbraucherzentrale einen Marktcheck zu Ashwagandha-Präparaten veröffentlicht, im August 2026 hat foodwatch das Thema aufgegriffen. Der Befund war in beiden Fällen ähnlich: stark schwankende Extrakte, weitreichende Werbeversprechen, wenig Transparenz.

Auf der Arzneimittelseite hat das zuständige Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur die Annahme einer EU-Pflanzenmonografie abgelehnt – es gibt für Ashwagandha also weder eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe im Lebensmittelrecht noch eine europäische Monografie im Arzneimittelrecht.

Warum bei uns auf der Ashwagandha-Seite kein Kaufbutton steht

Das ist keine Reaktion auf die BfR-Meldung, sondern war von Anfang an so gebaut. Für Ashwagandha existiert keine in der EU zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, Botanicals II) dürfen auch die sogenannten „on hold"-Angaben nicht mehr verwendet werden.

Für unser Datenmodell heißt das: Der Stoff trägt das Flag claims_zugelassen: false. Das System blendet auf solchen Seiten Wirkungsaussagen und Kaufbuttons aus und zeigt stattdessen die Studienlage, die Sicherheitshinweise und den Satz, dass es hier nichts zu versprechen gibt.

Was wir geändert haben

Wir haben die Sicherheitshinweise im Ashwagandha-Profil um die BfR-Meldung ergänzt und die Zielgruppen-Hinweise geschärft. Wer bereits ein Präparat nimmt und Anzeichen wie Gelbfärbung der Haut, dunklen Urin, anhaltende Übelkeit oder Oberbauchschmerzen bemerkt, sollte es absetzen und ärztlich abklären lassen.

Wer den Stoff wegen Schlaf oder Stress genommen hat, findet unter Schlaf & Stress die Nährstoffe, für die es in diesem Feld überhaupt zugelassene Angaben gibt – es sind weniger, als die Werbung vermuten lässt.

Was heißt das für dich?

Vier Fragen, dann siehst du, welche Nährstoffe in deiner Situation eine zugelassene Angabe tragen – und welches Präparat das liefert.

Ohne Anmeldung, alles bleibt im Browser.

Pflichthinweise

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
  • Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
  • Keine Empfehlung für Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Erkrankungen oder Dauermedikation – in diesen Fällen bitte zuerst ärztlich abklären.
  • Preisangaben sind Momentaufnahmen mit Datum und können sich jederzeit ändern. Es gilt der Preis im Shop.